Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) legt fest, dass Kommunen zur Förderung der Dekarbonisierung von Wärmenetzen verpflichtet sind, eine kommunale Wärmeplanung durchzuführen. Hierzu müssen bis spätestens Ende 2026 bzw. 2028 seitens der Kommunen entsprechende Verfahren durchgeführt und Pläne vorgelegt werden. Dabei sollen diese Pläne Informationen darüber liefern, ob und in welchem Ausmaß bzw. in welchen Zeiträumen Gebäude an grüne Wärmenetze angeschlossen werden können.
Ein zentrales Element dabei ist – neben der Bestandsanalyse – eine entsprechende Potenzialanalyse von regenerativen Wärmeerzeugern. Für Solarthermieanlagen kann Ritter XL Solar die beteiligten Planer, Kommunen und Stadtwerke durch die nachfolgenden Dienstleistungen im Bereich der Anlagenplanung und -entwicklung umfassend unterstützen.
- Ermittlung der Kosten
- Flächenbedarfsermittlung
- Analysen der potenziellen Erträge
- Unterstützung bei der Genehmigung
- Erstellung von Simulationen
- Entwicklung der Verfahrenstechnik
- Auslegung und Spezifikation der einzelnen Anlagenteile
Dabei können wir auf unsere jahrelange Erfahrung bei Auslegung, Planung, Bau und Wartung von Großanlagen zurückblicken. Gerne unterstützen wir Sie bei Ihrer kommunalen Wärmeplanung – sprechen Sie uns an.
Das sagt unser Kunde Bene Müller von solarcomplex: „Das Team von Ritter XL Solar ermöglichte eine detaillierte Planung verschiedener Konzepte, bewertete mit ihren Simulationen und ihrem Know-how die Potenziale und unterstützte dadurch enorm bei der Entscheidungsfindung.“
Sie brauchen Unterstützung in diesem Bereich oder haben noch offene Fragen? Schreiben Sie uns gerne an info@nullritter-xl-solar.de oder rufen Sie uns an unter 07157 5359 – 1305. Wir beraten Sie gerne.