Sowohl das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als auch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördern große solarthermische Anlagen in erheblichem Umfang. Ganz besonders attraktiv sind dabei die Zuschüsse für Solaranlagen, die gewerbliche und industrielle Prozesse mit Wärme versorgen (Solare Prozesswärme) und für Anlagen, die in Nah- und Fernwärmenetze einspeisen. Auch die Ausschreibungen zu sogenannten „Innovativen KWK-Systemen“ bieten hervorragende Chancen, eine große Solarthermieanlage in Verbindung mit einer KWK-Anlage besonders wirtschaftlich zu realisieren.
Thermische Solaranlagen von 20 bis 100 m² für Warmwasser und Heizung, für die Anbindung an eine Wärme-, oder Kältenetz und für die Kälteerzeugung werden vom BAFA mit einem direkten Zuschuss von bis zu 200 Euro pro Quadratmeter Kollektorfläche, je nach Anwendungsfall, gefördert. Prozesswärmeanlagen ab 20 m² werden ohne Flächenbegrenzung mit einem Zuschuss von bis zu 50 % der Investitionssumme gefördert.
Im Rahmen des Aktionsprogramms Energieeffizienz APEE kann sich in bestimmten Fällen der Förderbetrag um zusätzliche 20 Prozent erhöhen. Allerdings gelten stets die nach EU-Recht (AGVO) zulässigen Höchstgrenzen für Beihilfen, sodass es im Einzelfall dadurch zu einer Kappung der theoretische errechneten Fördersumme kommen kann.
Wir bitten um Verständnis, dass es uns nicht möglich ist, an dieser Stelle alle Informationen zu den recht komplexen Förderprogrammen zu behandeln und aktuell zu halten. Alle Informationen über die BAFA-Programme und die passenden Antragsformulare erhalten Sie stets aktuell hier: zur Webseite der BAFA – Förderung von Solarkollektoranlagen
Für solarthermische Großanlagen über 40 m² Kollektorfläche bietet das Förderprogramm 271 der staatlichen KfW-Bank einen Zuschuss von 30 % der Investitionssumme, optional in Verbindung mit einer zinsgünstigen Finanzierung. Bei Einspeisung in ein Wärmenetz steigt der Zuschuss auf 40 %, bei Prozesswärmeanlagen sogar auf bis zu 50 %. Auch hier gelten die Höchstgrenzen der AGVO,
Sowohl für die Förderprogramme des BAFA, als auch die der KfW gibt es seit 2015 die Möglichkeit, wahlweise eine ertragsabhängige Fördervariante in Anspruch zu nehmen. Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Anwendung, aber nur für große Anlagen. (BAFA ab 20 m², KfW ab 40 m²)
Der ertragsabhängige Zuschuss errechnet sich aus dem Kollektorertrag (bei Tm=50°C in Würzburg) laut SolarKeymark-Datenblatt. Pro kWh wird ein fester Einmalzuschuss von 0,45 € gezahlt. Sinn dieser Regelung ist es, dass leistungsstärker Kollektoren besser gefördert werden sollen als schwächere. Beispiel: Der leistungsstärkste Kollektor am deutschen Markt ist unser XL 19/49 P. Der zertifizierte SolarKeymark-Jahresertrag bei einer mittleren Kollektortemperatur am Standort Würzburg beträgt 3349 kWh, oder 678 kWh pro Quadratmeter Bruttokollektorfläche im Jahr. Die ertragsabhängige Förderung beträgt also in diesem Fall 305,10 €/m².
Je nach Anwendungsfall liegt die Grenze, ab der die ertragsabhängige Fördervariante, günstiger ist, bei einem anderen Betrag, wegen der unterschiedlichen pauschalen prozentualen Förderung je nach Anwendungsfall. Beispiel Einspeisung in ein Wärmenetz: Hier beträgt die Pauschalförderung 40 Prozent. Die ertragsabhängige Variante ist also dann günstiger, wenn die Summe der förderfähigen Kosten, umgerechnet auf einem Quadratmeter der Kollektorfläche, niedriger ist als 762,75 €/m². Das bedeutet in der Praxis, dass beispielsweise große Freilandanlagen fast immer mit der ertragsabhängigen Variante besser fahren.
Zu beachten ist, dass auch hier die Höchstgrenzen der AGVO greifen. Liegen beispielsweise die förderfähigen Kosten pro m² bei einem „mittleren Unternehmen“ unter 554,73 €/m², so wird der Zuschuss von eigentlich 305,1 €/m² auf 55 die Investitionssumme gekürzt.
Wichtig: Die AGVO-Grenzwerte gelten nur für Unternehmen, nicht für Kommunen oder kommunale Eigenbetriebe!
Alle verstanden? Gratulation! Falls nicht, so rufen Sie uns an, oder schicken uns eine Nachricht. Wir beraten Sie gerne individuell. Nach bestem Wissen, aber natürlich ohne Gewähr.
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Alle Angaben zu den Förderprogrammen ohne Gewähr. Stand November 2016